AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand: Januar 2026
Damit klar ist, wie wir zusammenarbeiten: Diese Bedingungen begleiten das Projekt von der Anfrage bis zur Auslieferung – Auftrag, Kosten, Produktion, Abnahme, Termine, Haftung und Rechte.
1. AUFTRAG UND GELTUNG
1.1 Wofür diese Bedingungen gelten
Jeder Auftrag, den wir annehmen, läuft nach diesen Bedingungen – für Lieferungen und Leistungen jeder Art, auch für die, die Dritte als unsere Erfüllungsgehilfen erbringen. Sie gelten als anerkannt, sobald Sie unsere schriftliche Auftragsbestätigung entgegennehmen, spätestens jedoch mit der Lieferung des bestellten Werkes, und ebenso für alle zukünftigen Geschäfte zwischen uns. Eigene Geschäftsbedingungen, abweichende Auftragsbestätigungen oder sonstige Absprachen werden nur wirksam, wenn wir ihnen ausdrücklich und schriftlich unterschrieben zustimmen – selbst dann nicht, wenn wir ohne ausdrücklichen Widerspruch liefern. Nur schriftliche einzelvertragliche Vereinbarungen, die etwas anderes regeln, gehen diesen AGB vor.
1.2 Alles schriftlich
Was im Auftrag steht und wie er abgewickelt wird, ergibt sich allein aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Aufträge und Bestellungen nehmen wir grundsätzlich nur in Schriftform entgegen. Mündlich oder telefonisch Besprochenes reichen Sie bitte unverzüglich schriftlich nach – eine E-Mail genügt. Passiert das auf Ihren ausdrücklichen Wunsch oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, gehen Übermittlungsfehler und alle Folgen daraus zu Ihren Lasten.
2. PREISE UND KOSTEN
2.1 Wie der Preis entsteht
Die Herstellungspreise definieren wir für jedes Projekt individuell im Kostenvoranschlag. Fordern Sie keinen an, gelten automatisch unsere aktuellen Standardpreise. Der vereinbarte Herstellungspreis deckt sämtliche Kosten der Erstellung des Werkes ab und ist verbindlich, solange die Produktion nach den Richtlinien und Unterlagen läuft, die bei Auftragserteilung festgelegt wurden.
2.2 Umsatzsteuer
Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
2.3 Was nicht im Preis steckt
Mit dem Gesamtherstellungspreis sind ausschließlich die Leistungen aus dem Kostenvoranschlag vergütet. Alles, was darüber hinausgeht – insbesondere Nebenleistungen und Auslagen – können wir gesondert berechnen. Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Verpackung oder Versand gehen grundsätzlich zu Ihren Lasten, auch wenn sie im Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich aufgeführt sind.
2.4 Wenn es mehr wird als kalkuliert
Ein im Angebot kalkulierter voraussichtlicher Gesamtherstellungspreis darf vertragsgemäß um bis zu 10 % überschritten werden. Wird es mehr, melden wir uns schriftlich und nennen das voraussichtliche zusätzliche Honorarvolumen; diese Hinweispflicht greift erst oberhalb von 10 %. Widersprechen Sie nicht innerhalb von 2 Werktagen nach Zugang des Hinweises schriftlich, gilt das zusätzliche Honorar als vereinbart. Versäumen wir bei Ihren Änderungswünschen den Hinweis auf Zusatzkosten, dürfen wir Ihnen nur 50 % der zusätzlich angefallenen Herstellungskosten berechnen.
2.5 Wie Drehzeit gerechnet wird
Kalkuliert sind maximal 9 Stunden Arbeitszeit pro Drehtag. Ab 4 Stunden gilt ein Drehtag als voller Arbeitstag, weniger als 4 Stunden rechnen wir als halben Drehtag. Vorbereitung, Fahrt und Nachbereitung zählen als reguläre Arbeitszeit und werden entsprechend berechnet.
2.6 Wetter und zusätzliche Drehzeit
Wetterbedingte Verschiebungen oder Abbrüche von Dreharbeiten sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die dadurch entstehenden Zusatzkosten weisen wir gesondert aus und stellen sie in Rechnung. Dasselbe gilt für zusätzliche Drehtage oder Drehzeiten, sofern sie nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten unsererseits zurückgehen.
3. PRODUKTION
3.1 Worauf die Produktion aufbaut
Wir produzieren auf Grundlage des Drehbuchs, Storyboards oder Moodfilms, das Sie bereitgestellt oder freigegeben haben – und/oder des schriftlich festgehaltenen Ergebnisses der letzten Besprechung vor Produktionsbeginn. Los geht es, sobald ein schriftlicher Auftrag angenommen oder eine Produktionsvorbesprechung schriftlich bestätigt ist.
3.2 Qualitätsanspruch
Wir setzen das Werk entsprechend dem zugrunde liegenden Konzept um, und zwar in der Qualität, die unser Showreel und die Referenzprojekte auf www.felixweise.com belegen.
3.3 Gestaltung und Inhalte
Für die technische und künstlerische Gestaltung des Werkes als Ganzes wie auch seiner Teile sind allein wir verantwortlich. Für die sachliche Richtigkeit der Inhalte und deren rechtliche Zulässigkeit sind Sie verantwortlich, sofern wir Ihre ausdrücklichen Weisungen befolgt haben.
3.4 Material, das Sie beisteuern
Für alle Ausgangsmaterialien, die Sie uns liefern, tragen Sie die volle Sach- und Rechtsgewähr und stellen uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Sie versichern, über die erforderlichen Rechte zu verfügen, und übertragen sie uns zum Zweck der Bearbeitung. Übergeben Sie das Material rechtzeitig vor Produktionsbeginn in einem gängigen, direkt verwertbaren Format; muss es aufwendig angepasst werden, tragen Sie die Kosten dafür. Dasselbe gilt für Musik: Wünschen Sie einen bestimmten Titel, garantieren Sie, dass er GEMA-frei ist oder dass Sie alle notwendigen Rechte an GEMA-pflichtigem Material besitzen.
3.5 Daten und Datenträger
Gehen uns überlassene Datenträger verloren oder werden sie beschädigt, haften wir nur im Umfang einer Ersatzlieferung des leeren Datenträgers. Für den Verlust von Daten und Programmen haften wir nicht – die Datensicherung liegt allein in Ihrer Verantwortung.
3.6 Drehs in fremden Betrieben
Kommt es durch Aufnahmen, die Sie in Fremdbetrieben veranlasst haben, zu Betriebsstörungen, übernehmen wir dafür keine Haftung.
4. ABNAHME UND LIEFERUNG
4.1 Übergabe, Frist und Abnahmepflicht
Das fertige Werk stellen wir Ihnen unmittelbar nach Fertigstellung per Download-Link bereit. Bitte bestätigen Sie die Abnahme innerhalb von 10 Tagen schriftlich; melden Sie sich in dieser Frist nicht schriftlich, gilt das Werk als abgenommen. Entspricht das Werk den getroffenen Absprachen beziehungsweise dem Konzept oder Drehbuch und dem gängigen Qualitätsstandard, sind Sie zur Abnahme verpflichtet. Abweichungen, die wir auf Ihren ausdrücklichen Wunsch eingearbeitet haben, berechtigen nicht dazu, die Abnahme zu verweigern.
4.2 Reklamationen und Mängel
Reklamationen legen Sie bitte innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich und im Detail dar; spätere Beanstandungen können wir nicht mehr berücksichtigen. Haftungsansprüche wegen Mängeln melden Sie darüber hinaus spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe des Werkes schriftlich an. Geschmackliche oder inhaltliche Gesichtspunkte sind kein Mangel.
4.3 Wer wann das Risiko trägt
Bis zur Abnahme des Werkes liegt das Risiko für Verlust, Beschädigung oder grob fahrlässig verursachte Mängel bei uns. Mit der Ablieferung des fertigen Werkes geht das Verlustrisiko auf Sie über – auch dann, wenn das Material weiterhin bei uns oder in einem von uns beauftragten Archiv liegt.
5. TERMINE, VERZÖGERUNGEN UND ABBRUCH
5.1 Termine sind Zielmarken, keine Fixtermine
Wir bemühen uns immer, vereinbarte Lieferzeiten einzuhalten. Rechtlich bindende Fixtermine sind sie jedoch nur dann, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche deklariert wurden. Eine reine Datumsangabe in der Auftragsbestätigung genügt dieser strengen Deklarationspflicht nicht.
5.2 Wir melden uns früh
Zeichnet sich ab, dass ein Zeitplan nicht hält, informieren wir Sie unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung.
5.3 Verschiebungen aus Ihrer Richtung
Verschieben Sie einen vereinbarten Drehtermin später als 10 Tage vorher, haben wir Anspruch auf Vergütung der Mehrkosten, die dadurch entstehen. Verzögert sich etwas durch Ihre Änderungswünsche oder aus anderen Gründen, die Sie zu vertreten haben – etwa verspätete Mitwirkung oder Verzögerungen durch Dritte, die Ihnen zuzurechnen sind –, verschiebt sich der Fertigstellungstermin mindestens um denselben Zeitraum, sofern die Fertigstellung in dieser Zeit wirtschaftlich zumutbar bleibt.
5.4 Höhere Gewalt
Bei Verzögerungen durch unvorhersehbare Ereignisse, die sich trotz gebotener Sorgfalt nicht abwenden lassen – etwa Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen oder allgemeine Störungen der Telekommunikation –, verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt um die Dauer der Behinderung.
5.5 Rücktritt und Abbruch
Treten Sie ohne unser Verschulden vom Vertrag zurück, tragen Sie alle Kosten, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstanden sind. Zieht sich das Projekt aus Ihrem Verantwortungsbereich um mehr als 6 Monate hin, dürfen wir vom Vertrag zurücktreten; die bis dahin angefallenen Aufwände tragen ebenfalls Sie.
6. HAFTUNG
6.1 Wofür wir haften
Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, die nachweislich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Steht ein von uns verursachter Mangel fest, besteht kein Schadensersatzanspruch – es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder fahrlässig verursacht.
7. RECHTE UND URHEBERRECHT
7.1 Was Sie mit dem Film machen dürfen
Sie erhalten das zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte, einfache Recht, das fertige Werk für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck zu nutzen. Alle weiteren Nutzungsrechte bleiben bei uns. Die Rechte gehen erst über, wenn die gesamte Auftragssumme vollständig bezahlt ist.
7.2 Weitergabe an Dritte
Einfache Nutzungsrechte an Dritte weiterzugeben, ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung möglich. Wird das Werk ohne Genehmigung verwertet, vervielfältigt oder bearbeitet – in Eigenregie oder durch Dritte –, fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 400 % der Auftragssumme an. Bemessungsgrundlage ist das ursprünglich abgegebene Angebot.
7.3 Nennung als Urheber
Bei jeder Nutzung des Werkes stellen Sie sicher, dass wir – beziehungsweise von uns benannte Dritte – als Urheber genannt werden. Ohne Sondervereinbarung richten sich Art und Umfang der Nennung nach den branchenüblichen Gepflogenheiten.
7.4 Änderungen macht der Urheber
Alle Bearbeitungen und nachträglichen Änderungen lassen Sie bitte von uns selbst ausführen. Ausnahme: Das ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen nachweislich unzumutbar.
7.5 Rohmaterial und Archiv
Alle während der Produktion entstandenen Rohmaterialien (Bild und Ton), Zwischenprodukte sowie Konzepte, Konzeptentwürfe und Drehbücher bleiben vollumfänglich unser Eigentum. Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte bleiben das Ausgangsmaterial (Bild und Ton) und sämtliches Restmaterial dauerhaft bei uns.
7.6 Unsere Zusicherung
Wir versichern, über die urheberrechtlichen Verwertungsrechte zu verfügen, die zur Vertragserfüllung an Konzepten und Drehbüchern nötig sind – insbesondere Vervielfältigungs-, Sende- und Leistungsschutzrechte. Freiheit von Schutzrechten Dritter garantieren wir nicht, wenn im Einzelfall begründete Zweifel geäußert wurden oder es um Schutzrechte an Vorleistungen geht, die Sie selbst erbracht oder geliefert haben.
7.7 Wir zeigen unsere Arbeit
Sie räumen uns das zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte, unentgeltliche Recht ein, die angefertigten Inhalte für den eigenen Bedarf zu Werbezwecken zu nutzen – etwa in Kundenpräsentationen, auf Messen und Firmenveranstaltungen, auf unserer Website und in unseren Social-Media-Kanälen.
7.8 Verantwortung bei der Veröffentlichung
Für jede Rechtsverletzung, die aus der Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial oder aus dessen Verknüpfung mit Texten entsteht, sind allein Sie verantwortlich – insbesondere bei Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Kunsturheberrechts, von Marken- oder Eigentumsrechten sowie bei Eingriffen in die Privatsphäre. Sie stellen uns von allen gegenüber dem Produzenten geltend gemachten Schadensersatzansprüchen vollumfänglich frei.
8. VERTRAULICHKEIT
Was wir im Rahmen der Zusammenarbeit voneinander erfahren, bleibt unter uns: Beide Seiten behandeln alle bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei strikt vertraulich. Diese Pflicht geben wir auch an Mitarbeitende und eingebundene Dritte weiter. Sie gilt über die Vertragsdauer hinaus zeitlich unbegrenzt.
9. KÜNSTLERSOZIALKASSE (KSK)
Die berechneten Honorare können ganz oder teilweise unter die Abgabepflicht nach § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen. Wir weisen Sie hiermit darauf hin: Wer künstlerische und konzeptionelle Dienstleistungen an uns als nichtjuristische Person vergibt, muss eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse leisten. Diese Abgabe dürfen Sie nicht vom Rechnungsbetrag abziehen. Für Anmeldung und Abführung sind allein Sie zuständig und verantwortlich.
